Wie und bis wann muss der Auftraggeber seinen Anspruch auf Preisanpassung wegen einer Mengenüberschreitung geltend machen?
OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2014 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob der Auftraggeber ein Verlangen nach Reduzierung des Einheitspreises nach §
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"1. Verlangt der Auftraggeber wegen einer Überschreitung des Mengenansatzes eine Reduzierung des Einheitspreises (§
2. Einen Anspruch auf Preisanpassung wegen einer Mengenüberschreitung beim Einheitspreisvertrag kann der Auftraggeber nur bis zu Bezahlung der Schlussrechnung des Auftragnehmers geltend machen. Gleicht er diese vorbehaltlos aus, ohne eine Preisanpassung zu verlangen, hat er sein Änderungsrecht verwirkt und ist mit einem Änderungsverlangen für die Zukunft ausgeschlossen."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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