§ 635 Abs. 3, § 638 BGB

Recht des Auftragnehmers zur Nacherfüllungsverweigerung wegen Unverhältnismäßigkeit auch bei Vorliegen von Verstößen gegen Regeln der Technik

OLG Oldenburg, Urt. v. 11.12.2014 - 8 U 140/09IBR 2015, 186, 187 und 188

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob ein Auftragnehmer gem. § 635 Abs. 3 BGB auch dann berechtigt ist wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn die Mängel auf Verstöße gegen Regeln der Technik zurückzuführen sind.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn der für ihn damit verbundene Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem durch die Beseitigung des Mangels erzielbaren Vorteil steht, den der Auftraggeber dadurch erlangt.

2. Führt die nicht fachgerechte Dämmung einer Warmwasserleitung lediglich zu einem höheren Energieverbrauch von ca. 50 Euro pro Jahr, kann der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der Nachbesserungsaufwand mindestens 44.000 Euro beträgt."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: