Die Schlichtung

Einführung

Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal zwischen Mediation und Schlichtung

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen der Mediation (siehe Teil 12/7) und der Schlichtung liegt in der Tatsache, dass der Mediator keine Entscheidungskompetenz hat, sondern den Parteien lediglich helfen soll, von sich aus eine gemeinsame Konfliktlösung zu finden, d.h. also das Ergebnis der Mediation in Händen der Parteien liegt, wohingegen der Schlichter zwar zunächst auch die kooperative Verhaltensweise der Parteien fördert, eine gemeinsame Lösung ihres Konflikts zu finden, er jedoch dann einen Schlichterspruch den Parteien unterbreiten muss, wenn zwischen diesen keine gemeinsame Lösung der vorhandenen Streitprobleme gefunden werden kann. Dieser Schlichterspruch ist jedoch für die Parteien nicht bindend und kann von den Parteien zumindest innerhalb einer vereinbarten Frist ohne Begründung zurückgewiesen werden. Da insofern also der Einigungsvorschlag des Schlichters durch den Schlichterspruch von der Akzeptanz der Parteien abhängt, kommt dem Schlichter insofern also keine abschließende Entscheidungskompetenz zu (Franke, in: Kommentar zur SL-Bau, Rdnr. 231).