1. Einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek
RA-Gebühren: | volle RA-Gebühren gem. § 13, VV-Nr. 3100 ff. RVG (§ 17 Nr. 4b) RVG) |
Gerichtkosten: | 1,5-Gebühr Anlage 1 Nr. 1410 |
Streitwert: | siehe Ausführungen zu Ziff. 7/3.3.3: i.d.R. 1/3 des Forderungsbetrags |
2. Antrag auf Eintragung der Vormerkung zur Sicherung der Bauhandwerkersicherungshypothek beim Grundbuchamt
RA-Gebühren: | |
Gerichtskosten: |
3. Rechtsbehelfe des Bestellers/Eigentümers
RA-Gebühren: | volle RA-Gebühren gem. § 13, VV-Nr. 3100 ff. RVG, d.h. bei Widerspruch 1,3-Verfahrensgebühr gem. VV-Nr. 3100 RVG für Antrag bzw. Widerspruch zzgl. 1,2-Terminsgebühr gem. VV-Nr. 3104 RVG für die ggf. anschließende mündliche Verhandlung Beachte! § 16 Nr. 6 RVG : Das Verfahren über einen Antrag auf Abänderung oder Aufhebung bildet mit dem Verfahren über die einstweilige Verfügung eine Angelegenheit. |
Gerichtskosten: | 1,5-Gebühr Anlage 1 Nr. 1410 |
4. Klage auf Eintragung der Bauhandwerkersicherungshypothek (Hauptsacheklage)
RA-Gebühren: | volle RA-Gebühren gem. § 13, VV-Nr. 3100 ff. RVG Beachte! § 17 Nr. 4b) bzw. d) RVG Einstweiliges Verfügungsverfahren und Hauptsacheklage werden nicht angerechnet, d.h. sind verschiedene Angelegenheiten. |
Gerichtskosten: |
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