Erläuterungen zur Klage auf Vorschusszahlung für Mängelbeseitigung

Zuständiges Gericht

Auch der Anspruch des Bauherrn auf Vorschusszahlung ist ein modifizierter Erfüllungsanspruch.

1.

Der klagende Bauherr kann somit gem. § 35 ZPO zwischen der örtlichen Zuständigkeit des Erfüllungsorts und dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten wählen.

Siehe hierzu und zu weiteren möglichen Gerichtsständen die Ausführungen in Teil 4/3.3.1.

Nachdem es sich um eine Streitigkeit aus einem Bauvertrag handelt, ist gem. § 72a GVG die Kammer für Bausachen funktionell zuständig.

Anspruchsgrundlagen für Vorschussanspruch

1.

Der Anspruch des Bauherrn auf Zahlung eines Vorschusses für die Mängelbeseitigung wurde von der Rechtsprechung als "Vorläufer" des Kostenerstattungsanspruchs entwickelt (siehe oben Teil 4/5.1).

BGB -Vertrag, § 637 Abs. 3 BGB

2.