Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift zwingend einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klageantrag ist daher zu beziffern, da bei der hier erörterten Werklohnklage beim
Um einer teilweisen Klageabweisung aufgrund eines zu erwartenden berechtigten Beklagteneinwands zu entgehen, kann es geboten sein, entweder im Wege des Haupt- oder auch Hilfsantrages einen Zug-um-Zug-Antrag zu stellen. Dies etwa dann, wenn von Anfang an oder während des Prozesses ersichtlich wird, dass der Beklagte berechtigt Mängelrügen erhebt oder die Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des 5%igen Gewährleistungseinbehalts, als Fälligkeitsvoraussetzung, bisher noch nicht vorgelegt wurde. Dieser, auch gemäß § 322 Abs. 1 BGB, gebotene Haupt- oder Hilfsantrag wird auch für die spätere Zwangsvollstreckung in Ansehung des § 756 ZPO von Bedeutung.
BeispielIm Falle der einredeweisen Geltendmachung von Mängeln nach § 320 Abs. 1 BGB sollte der Antrag etwa wie folgt formuliert werden: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin … Euro zu bezahlen, Zug um Zug gegen Beseitigung folgender Mängel: (Der bzw. die Mängel sind derart exakt zu beschreiben, dass für die Betroffenen auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung nachprüfbar ist, welche Mängel zu beseitigen sind). |
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