"Die Stellung ergänzender prozessualer Verfahrensanträge hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Es sollten daher stets, wie im Schriftsatzmuster, die Anträge zum Anerkenntnis- und Versäumnisurteil gestellt werden. Bezüglich sonstiger gebotener Verfahrensanträge ist auf die einschlägige Prozessliteratur und Rechtsprechung zu verweisen".
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|