Übersicht

Bedeutung der Vergütungsklage

Aus der Sicht des Bauunternehmers ist die Zahlungsklage auf Werklohn der bei weitem häufigste und wichtigste Klagetyp. Dies deshalb, da die Hauptleistungspflicht des Auftraggebers in der Erfüllung seiner Zahlungspflicht liegt. Glaubt daher der Auftraggeber zur Nichterfüllung berechtigt zu sein, wird er die Zahlung verweigern und die hier erörterte Klage, soweit außergerichtlich eine Einigung nicht erzielbar ist, nötig machen, wenn der Bauunternehmer die geltend gemachten Gründe der Zahlungsverweigerung als nicht stichhaltig erachtet.

Ein Verzicht auf gerichtliche Geltendmachung führt zur Verjährung:

Es muss nur genügend Zeit vergehen, dann kann sich der Schuldner irgendwann zurücklehnen und sagen:

"Ich erhebe die Einrede der Verjährung"

Das gilt natürlich nicht nur für den Vergütungsanspruch des Unternehmers, dass die Zeit für die Schuldner arbeitet, in mehr als einer Weise.

Je länger mit der Verfolgung gezögert wird, desto schwieriger wird sie:

Die Erinnerung von Parteien und Zeugen wird nicht besser, Unterlagen sind nicht mehr auffindbar …

Die Besonderheit des VOB-B-Einheitspreisvertrags