1. Der Beklagte betreibt ein Architekturbüro. Der Kläger ist Architekt und war seit November 1969 im Büro des Beklagten in leitender Funktion fest angestellt.
Am 29. Oktober 1973 kündigte der Beklagte schriftlich das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31. Dezember 1973. Zur Begründung berief er sich darauf, daß der Kläger außerhalb des Büros des Beklagten Architektenleistungen erbracht habe und damit in unerlaubten Wettbewerb zu ihm getreten sei.
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