OVG Hamburg - Beschluß vom 21.11.1995 (Bs II 307/95)
Der Antragsteller, dem das Grundstück S in N gehört, begehrt gemäß § 123 VwG0 eine einstweilige Anordnung, mit der die Antragsgegnerin verpflichtet werden soll, Bauarbeiten der Beigeladenen auf dem angrenzenden [...]