OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 06.08.2002 (10 B 939/02)
Bei der nach §§ 80 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das Interesse der Antragsteller, von dem Vollzug der Baugenehmigung vorerst verschont zu bleiben, das Interesse der [...]