OLG Naumburg - Urteil vom 03.12.2009 (1 U 43/09)
Der Streitwert der Berufung der Beklagten wird auf 5.462,10 € festgesetzt. Der Streitwert der Berufung des Klägers wird auf 46.083,60 € festgesetzt. Eine Wertaddition findet nicht statt. Die Streitwertfestsetzung im [...]