BGH - Beschluss vom 20.12.2017 (IX ZR 80/15)
Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 14. September 2017 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die gemäß § 321a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Die Gerichte [...]