BSG - Beschluss vom 18.12.2018 (B 12 R 37/18 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. April 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des [...]