§ 2018 BGB
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411
Buch 5 Erbrecht
Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben
Titel 3 Erbschaftsanspruch

§ 2018 BGB Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

§ 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.