Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I S. 4607
Buch 8 Zwangsvollstreckung Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Titel 2 Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen Untertitel 3 Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte