Da die gesetzlich normierten Anordnungsrechte des Bestellers im Hinblick auf die geschuldete Leistung immer noch ziemlich neu sind (sie gelten erst für alle ab dem 01.01.2018 abgeschlossenen Verträge) und demzufolge auch ober- und erst recht höchstrichterliche Rechtsprechung noch kaum vorliegt, wird hier von dem üblichen Gliederungsschema etwas abgewichen und vor der Checkliste und dem Klagemuster eine zusammenfassende Darstellung der Rechtslage, so wie sie sich jetzt, Ende 2021, darstellt, geboten.
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