Erläuterungen zum Schriftsatzmuster: "Zahlungsklage für auftragslos erbrachte Leistungen (§ 2 Abs. 8 VOB/B - Geschäftsführung ohne Auftrag - Bereicherung)"

Verweisungen

Zu den auch hier möglichen allgemeinen Problemen der Zulässigkeit, des Sachvortrags und der Beweisbedürftigkeit ist auf die Ausführungen in Teil 3/3.3.1 bis einschließlich Teil 3/3.3.7 zu verweisen.

Da auch bei dieser Klage alle sonstigen nicht klagespezifischen, allgemeinen Rechtsprobleme auftreten können, ist insoweit auf die entsprechenden Ausführungen bei den anderen Klagemustern (z.B. Teil 3/3.2) und auf die einschlägige Kommentar-/Fachliteratur zu verweisen.

Rechtliche Begründung des Anspruchs

Vergütungsansprüche gem. § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B

Regelungsgegenstand

Die VOB/B schließt in § 2 Abs. 8 Nr. l Satz l für die zwei Fallgruppen, dass der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag Leistungen ausführt, grundsätzlich Vergütungsansprüche aus. Nur bei Vorliegen der hier zu erörternden Voraussetzungen des § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 und 2 VOB/B räumt sie dem Auftragnehmer dennoch einen Vergütungsanspruch ein. Der Auftragnehmer erhält demnach nur dann eine Vergütung, wenn der Auftraggeber entweder diese Leistungen nachträglich anerkennt (Fall l - § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz l VOB/B) oder wenn die Leistungen zur Erfüllung des Vertrags notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen und dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt wurden (Fall 2 - § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B).

Keine vertraglichen Ansprüche - kein Auftrag