Beiblatt 3 zum Nachunternehmervertrag
Erklärung des Nachunternehmers zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Bauvorhaben: ... Bauvertrag vom: ... Der Nachunternehmer verpflichtet sich, die für die eingesetzten Arbeitnehmer anfallenden Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht an die Einzugstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu bezahlen. Der Hauptunternehmer ist berechtigt, hierüber aktuelle Nachweise zu verlangen. Im Falle der Nichtvorlage verlangter Nachweise ist der Hauptunternehmer berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten. Der Nachunternehmer hat dem Hauptunternehmer folgende Unterlagen vorzulegen: Liste mit Namen der Arbeitnehmer sowie der voraussichtlich von ihnen zu erbringenden Arbeitsstunden Bescheinigung der Einzugstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die ordnungsgemäße Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Abstand von ... Monaten bis zum jeweils 15. des Monats Bescheinigungen der Einzugstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die ordnungsgemäße Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Der Nachunternehmer verpflichtet sich, den Hauptunternehmer von seiner Haftung auf Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gegenüber den jeweils anspruchsberechtigten Sozialversicherungsträgern freizustellen: |
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