Besondere Vertragsbedingungen für Nachunternehmervertrag über Bauleistungen

II.

Besondere Vertragsbedingungen für Nachunternehmervertrag über Bauleistungen

 

1.    Im Sinne der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B - DIN 1961) wird

a)      der Auftraggeber als "Hauptunternehmer" und

b)      der Auftragnehmer als "Nachunternehmer" bezeichnet.

AG

2.    Dem Nachunternehmer werden zur Verfügung gestellt

2.1    Lager- und Arbeitsplätze:

         ...

         Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Nachunternehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.

2.2    Sonstige Hinweise:

         ...

AG

2.3      Für die Zugangswege wird unverbindlich auf Folgendes hingewiesen:

...

AG

2.4    Wasseranschlüsse:

Lage               ...

Durchmesser.../Leistung

Druck              ...

AG

2.5    Stromanschlüsse:

Lage             ...     

Stromart       .../Spannung

Stromstärke  ...     

AG

3.    Kosten des Verbrauchs (zu vorstehenden Ziff. 2.4-2.5)

Für die Kosten hat der Nachunternehmer ...