II. Besondere Vertragsbedingungen für Nachunternehmervertrag über Bauleistungen |
|
|
1. Im Sinne der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B - DIN 1961) wird a) der Auftraggeber als "Hauptunternehmer" und b) der Auftragnehmer als "Nachunternehmer" bezeichnet. |
AG |
2. Dem Nachunternehmer werden zur Verfügung gestellt 2.1 Lager- und Arbeitsplätze: ... Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Nachunternehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. 2.2 Sonstige Hinweise: ... |
AG |
2.3 Für die Zugangswege wird unverbindlich auf Folgendes hingewiesen: ... |
AG |
2.4 Wasseranschlüsse: Lage ... Durchmesser.../Leistung Druck ... |
AG |
2.5 Stromanschlüsse: Lage ... Stromart .../Spannung Stromstärke ... |
AG |
3. Kosten des Verbrauchs (zu vorstehenden Ziff. 2.4-2.5) Für die Kosten hat der Nachunternehmer ... |
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|