Checkliste: Klage auf Sicherheitsleistung gem. § 650f BGB

Checkliste: Klage auf Sicherheitsleistung gem. § 650f BGB

Besprechungstermin:         .

Mandant:                            .

Bauvorhaben:                    .

Vertragspartner/-gegner:   .

1.

Bitte folgende Urkunden heraussuchen/mitbringen:

 

1.1

komplette Bauvertragsunterlagen (Bauvertrag, sonstige Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnisse usw.)

 

1.2

einschlägiger Schriftverkehr, zeitlich geordnet

 

1.3

Abnahmebestätigungen/Protokolle, soweit vorhanden

 

1.4

letzte Rechnung

2.

Zu beantwortende Fragen:

 

2.1

Wann ist der Bauvertrag geschlossen worden?

 

 

Vertragsdatum: .

Klage auf Sicherheitsleistung gem. § 650f (zuvor § 648a) BGB gemäß Überleitungsbestimmung im Art. 2 FoSiG vom 23.10.2008 nur zulässig für Vertragsverhältnisse, die nach dem 01.01.2009 geschlossen wurden.

Gibt es Einwendungen des Auftraggebers gegen das Zustandekommen des Bauvertrags?

 

2.2

Wer ist Auftraggeber? Liegt ein Verbraucherbauvertrag oder Bauträgervertrag vor?

.

(Gemäß § 650f Abs. 6 BGB ist der Anspruch auf Sicherheitsleistung ausgeschlossen, wenn es sich beim Auftraggeber um einen öffentlichen Auftraggeber handelt oder um einen Verbraucher, der Auftraggeber eines Verbraucherbauvertrags oder eines Bauträgervertrags ist. ).

 

2.3