Checkliste: Klage auf Sicherheitsleistung gem. § 650f BGB |
Besprechungstermin: .
Mandant: .
Bauvorhaben: .
Vertragspartner/-gegner: .
1. |
Bitte folgende Urkunden heraussuchen/mitbringen: |
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1.1 |
komplette Bauvertragsunterlagen (Bauvertrag, sonstige Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnisse usw.) |
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1.2 |
einschlägiger Schriftverkehr, zeitlich geordnet |
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1.3 |
Abnahmebestätigungen/Protokolle, soweit vorhanden |
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1.4 |
letzte Rechnung |
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2. |
Zu beantwortende Fragen: |
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2.1 |
Wann ist der Bauvertrag geschlossen worden? |
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Vertragsdatum: . Klage auf Sicherheitsleistung gem. § 650f (zuvor § 648a) BGB gemäß Überleitungsbestimmung im Art. 2 FoSiG vom 23.10.2008 nur zulässig für Vertragsverhältnisse, die nach dem 01.01.2009 geschlossen wurden.Gibt es Einwendungen des Auftraggebers gegen das Zustandekommen des Bauvertrags? |
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2.2 |
Wer ist Auftraggeber? Liegt ein Verbraucherbauvertrag oder Bauträgervertrag vor?. (Gemäß § 650f Abs. 6 BGB ist der Anspruch auf Sicherheitsleistung ausgeschlossen, wenn es sich beim Auftraggeber um einen öffentlichen Auftraggeber handelt oder um einen Verbraucher, der Auftraggeber eines Verbraucherbauvertrags oder eines Bauträgervertrags ist. ). |
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2.3 |
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