Checkliste für das erste Mandantengespräch und die Sachverhaltserfassung |
Grundsätzlich kann im Hinblick auf die Ausarbeitung der Checkliste auf die voranstehenden Ausführungen (3/2 - Werklohnklage des Bauunternehmers) verwiesen werden.
Darüber hinaus sollten im Hinblick auf die Streitverkündung des, wie im Beispiel, verklagten Werkunternehmers folgende Sachverhaltsgesichtspunkte geklärt werden:
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1. |
Wurden Subunternehmer ihrerseits mit der Ausführung der streitgegenständlichen Leistungen beauftragt? |
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· nein |
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· jaBitte bringen Sie bejahendenfalls mit: 1. komplette Bauvertragsunterlagen 2. den einschlägigen Schriftverkehr |
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2. |
Wurden die streitgegenständlichen Mängel bereits gegenüber dem Nachunternehmer gerügt? |
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2.1 |
Haben Sie bereits eine Sicherheit nach § 648a BGB erhalten? |
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· nein |
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· jaBitte bringen Sie bejahendenfalls mit: den gesamten einschlägigen Schriftverkehr |
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3. |
Kommen hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche weitere Verantwortliche (Architekt, Statiker) in Betracht? |
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· nein |
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· ja |
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4. |
Traten Sie bereits mit dem in Frage kommenden Personenkreis in Kontakt? |
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· nein |
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