Checkliste zum Antrag eines Bieters nach § 107 GWB (Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer

Checkliste zum Antrag eines Bieters nach § 160 GWB (Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer)

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich zu der Checkliste unter Nr. 19/3.1.1 sind weitere folgende Punkte zu klären:

 

1.

Der EU-Schwellenwert ist erreicht

2.

Rüge nach § 106 Abs. 3 GWB

3.

Kein Ablauf von mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen

4.

Bei de-facto-Vergabe:

 

 

·            kein Ablauf von 30 Kalendertagen ab Kenntnis der de-facto-Vergabe

 

·            kein Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss

 

·            kein Ablauf von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im AblEU