Checkliste zum Antrag eines Bieters nach § 160 GWB (Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer) |
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Zusätzlich zu der Checkliste unter Nr. 19/3.1.1 sind weitere folgende Punkte zu klären: |
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1. |
Der EU-Schwellenwert ist erreicht |
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2. |
Rüge nach § 106 Abs. 3 GWB |
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3. |
Kein Ablauf von mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen |
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4. |
Bei de-facto-Vergabe: |
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· kein Ablauf von 30 Kalendertagen ab Kenntnis der de-facto-Vergabe |
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· kein Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss |
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· kein Ablauf von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im AblEU |
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