Wenn eine vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist bzw. ein vereinbarter Fertigstellungstermin für die Errichtung eines Bauvorhabens nicht eingehalten wird, hängt dies sehr häufig nicht an einem einzigen Bauablaufstörungsfaktor, sondern die Ursache der eingetretenen Bauzeitverzögerung von mehreren Wochen oder Monaten geht meist auf eine Vielzahl von eingetretenen Störungen und Behinderungen im Bauablauf zurück. Bei der am Ende feststehenden Bauzeitverlängerung von z.B. einem Monat ist deshalb stets einer genauen Überprüfung zu unterziehen, welche Ursachen dieser eingetretenen Bauzeitverlängerung zugrunde liegen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
eigenen, innerbetrieblichen Einflüssen, |
äußeren Einflüssen, die bei Vertragsabschluss bekannt sind und |
äußeren Einflüssen, die erst nach Baubeginn erkennbar werden. |
Je nachdem, welcher Gruppe die Bauablaufstörungsfaktoren, d.h. also die Ursachen für die Behinderung zuzuordnen sind, ergeben sich für den Auftragnehmer Ansprüche auf Durchsetzung der Erstattung der durch die Bauzeitverzögerung eingetretenen Mehrkosten oder nicht. Von Anfang an kommt deshalb der Frage, welche Ursache einer eingetretenen Bauzeitverzögerung zugrunde liegt und ob diese Ursache auch kausal für die später eingetretenen Mehrkosten für die Bauzeitverlängerung ist, elementare Bedeutung zu.
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