Die Mediation

Einführung

Mediationsgesetz seit 21.07.2012 in Deutschland

Die Mediation (aus dem Lateinischen übersetzt: Vermittlung bzw. Mediator: Mittler) ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten, das in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts bzw. in den ersten zehn Jahren dieses Jahrhunderts in Deutschland in erster Linie im Bereich von familienrechtlichen Konflikten (bei Trennung/Scheidung etc.) angewandt wurde. Mittlerweile wird die Mediation jedoch von vielen als eine der wichtigsten Form alternativer Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution - ADR) bezeichnet. Nachdem ferner über die Mediationsrichtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 31.05.2008 die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet wurden, diese Grundprinzipien der Mediation innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, d.h. bis zum 21.05.2011, in nationales Recht umzusetzen, hat auch Deutschland - wenn auch verspätet - ein Mediationsgesetz vom 21.07.2012 (BGBl I, 1575) formal in das deutsche Recht eingeführt. Spätestens seit dieser Zeit kann somit festgehalten werden, dass die Mediation auch in Deutschland als eine Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung angekommen ist und dies mit dem Bewusstsein, dass bei einer Mediation nicht der Kampf um das Recht im Mittelpunkt steht, sondern die kooperative Suche nach einer gemeinsamen Lösung des Konflikts.

Wesentliche Unterschiede zum Gerichtsverfahren