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Zweck der Streitverkündung

Hat eine Baustreitigkeit zu einem Bauprozess geführt, so geht es häufig um strittige Sach- und Rechtsfragen, die nicht lediglich die Klage- und Beklagtenpartei betreffen, sondern der Sache nach auch andere Baubeteiligte. Die Streitverkündung und Nebenintervention sind prozessuale Verfahrensmittel, um im Rahmen eines rechtshängigen Bauprozesses unter den entsprechenden Voraussetzungen andere Baubeteiligte in die Wirkungen der gerichtlichen Entscheidung zwangsweise miteinzubeziehen. In der Praxis ist die Streitverkündung vor allem in denjenigen Fällen gebräuchlich und angezeigt, in denen die im Bauprozess beklagte Partei einen für sie ungünstigen Prozessausgang befürchten muss, sich jedoch im Fall des Unterliegens im Regressweg an einem anderen Baubeteiligten schadlos halten kann.

Beispiel