§§ 634, 637, 640 BGB

Zu §§ 307 Abs. 1, 765 Abs. 1, 768 Abs. 1 Satz 1 BGB5 % Einbehalt von Abschlagszahlungen und 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft

BGH, Urt. v. 16.06.2016 - VII ZR 29/13 IBR 2016, 454

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob eine Gesamtschau hinsichtlich der Abschlagszahlungen und der Sicherungsabrede zur Vertragserfüllungsbürgschaft zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede über die Vertragserfüllungsbürgschaft führen kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Abschlagszahlungsregelungen, die vorsehen, dass der Auftraggeber trotz vollständig erbrachter Werkleistung einen Teil des Werklohns einbehalten darf, können zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede betreffend eine Vertragserfüllungsbürgschaft führen, wenn sie in Verbindung mit dieser bewirken, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten das Maß des Angemessenen überschreitet (Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2010 - IBR 2011, 138)."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: