Zu § 906 Abs. 2 Satz 2 BGBAnscheinsbeweis für Schäden am Nachbargebäude durch Abrissarbeiten
OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2016 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
unter welchen Voraussetzungen für Beschädigungen eines Gebäudes durch Abrissarbeiten auf dem benachbarten Grundstück ein Anscheinsbeweis für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB genügt.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Allein die Wahrscheinlichkeit, dass Abrissarbeiten auf einem benachbarten Grundstück zu Erschütterungen führen, die wiederum Rissbildungen an benachbarten Grundstücken verursachen können, reicht nicht aus, um einen Anscheinsbeweis für die Entstehung von Rissbildungen durch einen Abriss des benachbarten Grundstücksgebäudes zu begründen.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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