Unwirksamkeit von Abschlagszahlungsvereinbarungen von 90 % beim
OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.11.2014 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob in den AGB eines Auftraggebers enthaltene Klauseln, wonach geringere Abschlagszahlungen zu leisten sind (z.B. i.H.v. 90 %) als an Leistungen erbracht, unangemessen und damit unwirksam sind.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Im
2. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach geringere Abschlagszahlungen zu leisten sind (z.B. in Höhe von 90 %) benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Gemäß §
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