V. Schiedsgerichtsvereinbarung |
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AG |
1. Zwischen ... und ... wird hiermit vereinbart, dass alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag vom ... betreffend ... und über die Rechtswirksamkeit dieses Vertrags unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht nach Maßgabe der nachfolgenden Schiedsgerichtsordnung in der bei Erhebung der Schiedsklage gültigen Fassung erledigt werden: · Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen Herausgeber: Deutscher Betonverein e.V. und Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. · sonstige: ... 2. Wird eine Gegenforderung, für die ein Schiedsgericht vereinbart ist, zur Aufrechnung gestellt, so entscheidet das Schiedsgericht zugleich über Forderung und Gegenforderung. |
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