Checkliste zum Antrag des Auftraggebers auf Gestattung der Zuschlagserteilung (§ 169 Abs. 2 Satz 1 GWB) |
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1. |
Antragsberechtigung |
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- Auftraggeber/Vergabestelle |
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- Bieter, der nach § 134 GWB vom Auftraggeber als das Unternehmen benannt ist, das den Zuschlag erhalten soll |
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2. |
Rechtschutzbedürfnis |
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- Information der Vergabekammer in Textform über den Antrag auf Nachprüfung |
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- Keine Entscheidung der Vergabekammer |
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- Kein Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB |
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3. |
Erfolgsaussichten |
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- Keine Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, § 169 Abs. 2 Satz 3 GWB |
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