Landgericht - Baukammer .
Klage
in Sachen
1. .
2. .
ladungsfähige Anschrift: .
- Klägerinnen zu 1 und 2 -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte .
gegen
., vertreten durch die Geschäftsführer, .
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte .
wegen Schadensersatz
vorläufiger Gegenstandswert: 212.500 Euro
Die Gerichtskosten i.H.v. . Euro können gemäß Einzugsermächtigung der unterfertigten Kanzlei von deren Konto .eingezogen werden.
In vorbezeichneter Angelegenheit wird Klage erhoben zu dem Landgericht . (Baukammer) mit den
Anträgen:
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen .Euro nebst Zinsen hieraus i.H.v. . Prozentpunkten seit . zu bezahlen.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen weitere .Euro nebst Zinsen hieraus i.H.v. . Prozentpunkten seit .zu bezahlen.
III. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu erstatten i.H.v. . Euro.
IV. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird bereits jetzt beantragt, durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil zu entscheiden.
Begründung:
I. Klagegegenstand; Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und der Baukammer:
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