Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren

Schriftsatzmuster: "Widerspruch gegen Baugenehmigung"

Nachbarwiderspruch gegen eine erteilte Baugenehmigung

Bauherrenwiderspruch gegen eine versagte Baugenehmigung (negativer Baubescheid)

Erläuterungen zu den Schriftsatzmustern

Sofern durch landesrechtliche Vorschrift das Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft wurde, steht gegen einen Verwaltungsakt, z.B. einen Bescheid der Bauaufsichtsbehörde, das Rechtsmittel des Widerspruchs zur Verfügung, der innerhalb eines Monats nach Zustellung erhoben werden muss. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 187 ff. BGB (vgl. §§ 70 Abs. 2, 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 222 ZPO).

Der Bauantragsteller kann gegen einen ablehnenden Bescheid, aber auch gegen einen nur teilweise ablehnenden oder mit Nebenbestimmungen versehenen Bescheid Widerspruch erheben. Greift er einzelne Nebenbestimmungen an, so liegt ein isolierter Anfechtungswiderspruch nur hinsichtlich dieser belastenden Regelungen vor. Dies setzt aber voraus, dass es sich um eine selbständig anfechtbare und isoliert aufhebbare Nebenbestimmung handelt. Liegt jedoch eine unselbständige, modifizierende, d.h. das Vorhaben qualitativ verändernde Nebenbestimmung, ohne die das Bauvorhaben nicht erteilt worden wäre, vor, so ist sie isoliert nicht anfechtbar.