Es kommt gar nicht so selten vor, dass ein Rechtsanwalt den anderen berät: Eine Kollegin hat eine Abmahnung eines anderen Rechtsanwalts erhalten. Dieser wirft ihr vor, sie halte zum einen - was zutrifft - keine zulässige Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite vor, insbesondere unterrichte sie nicht über Cookies, und habe das auf ihrer Webseite befindliche Kontaktformular nicht verschlüsselt. Der datenschutzbewegte Kollege monierte insbesondere, es fehlten Angaben
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Damit verstoße die abgemahnte
Kollegin u.a. gegen ihre Informationspflicht aus Art.
Die Einlassung des abgemahnten Mandanten
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