Technische und Organisatorische Maßnahmen für Verantwortliche

Technische und Organisatorische Maßnahmen für Verantwortliche

 

Der Verantwortliche bestätigt, folgende Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung ergriffen zu haben:

 

1.    Zugangskontrolle: Videoüberwachung, Türsicherung, Sicherheitsschlösser, abschließbare Serverschränke, Alarmanlage, Schließsystem.

2.    Datenträgerkontrolle: sichere Aufbewahrung, Verschlüsselung, ordnungsgemäße Vernichtung nach DIN 32757, Richtlinie an Mitarbeiter, keine Veränderungen vorzunehmen.

3.    Benutzerkontrolle: Festlegung der Zugangsberechtigung, Authentifikation, Passwortvergabe, regelmäßige Kontrolle, Sperrung von Berechtigungen ausscheidender Mitarbeiter, Richtlinie zur Internetnutzung.

4.    Zugriffskontrolle: Verwaltung durch Systemadministratoren, Nachvollziehbarkeit der Zugriffe, Festlegung differenzierter Berechtigungen in den IT-Systemen, Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge, Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen.

5.    Datenintegrität: Erstellen eines Backupkonzepts, Antivirensoftware, Firewall und IDS, Erstellen eines Notfallplans.

6.    Transportkontrolle: Verschlüsselung, Pseudonymisierung.

7.    Trennungskontrolle: Richtlinie zur Trennung der DV unter Beachtung der Zweckbindung, keine Verwendung zu Werbezwecken etc.

8.    Mitarbeiterschulung