Zeit, das in den vorhergehenden Kapiteln Besprochene zu reflektieren und auf das Alltägliche in Ihrer Anwaltskanzlei anzuwenden. Die Basis Ihrer Tätigkeit ist das Verhältnis zu Ihren Mandanten. Am Beginn der Zusammenarbeit des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten stehen:
eine Informationspflicht - die Pflicht des Anwalts, seinen Mandanten über den Umfang der zu verarbeitenden Daten zu informieren - und |
eine Belehrungspflicht - die Pflicht des Anwalts, seinen Mandanten über seine Rechte im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu belehren. |
Der Mandant ist bereits zu Beginn des Mandatsverhältnisses gem. Art. 13 DSGVO über Art und Umfang der erhobenen Daten zu informieren.
Tipp:Dies umfasst bereits handschriftliche Aufzeichnungen im Rahmen des Mandatsaufnahmegesprächs (vgl. hierzu Kap. 1). |
Zweckmäßig ist es daher, jedem Mandanten schon vor Annahme des Mandats ein Merkblatt auszuhändigen,
1. | das Informationen zum Datenschutz enthält und | ||||||
2. | dem Mandanten insbesondere Angaben über
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Wir empfehlen dringend,
von Ihrem Mandanten die Einwilligung in die Weiterverarbeitung der Mandantendaten gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO einzuholen; |
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