§ 15 StGB
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109
Allgemeiner Teil
Zweiter Abschnitt Die Tat
Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit

§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

StGB ( Strafgesetzbuch )

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.