§ 167 a StGB
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109
Besonderer Teil
Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

§ 167 a StGB Störung einer Bestattungsfeier

§ 167 a Störung einer Bestattungsfeier

StGB ( Strafgesetzbuch )

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.