§ 2 StBVV
Stand: 10.06.2022
zuletzt geändert durch:
Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung, BGBl. I S. 877
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 2 StBVV Sinngemäße Anwendung der Verordnung

§ 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung

StBVV ( Steuerberatervergütungsverordnung )

Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.