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Gesetze/Richtlinien
E
ErbStG
§ 21
ErbStG
FNA: 611-8-2-2
Fassung vom: 27.02.1997
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
Wachstumschancengesetz, BGBl. I Nr. 108 vom 27.03.2024
Änderungsnachweis
§ 21 ErbStG Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
ErbStG ( Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz )
(1)
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