(1) Folgende Geschäfte der Geschäftsstelle werden dem Rechtspfleger übertragen: 1. die Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung a) der Rechtsbeschwerde und der weiteren Beschwerde, b) der Revision in Strafsachen; 2. die Aufnahme eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§
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