§ 28 StBVV
Stand: 10.06.2022
zuletzt geändert durch:
Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung, BGBl. I S. 877
Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpfl...

§ 28 StBVV Prüfung von Steuerbescheiden

§ 28 Prüfung von Steuerbescheiden

StBVV ( Steuerberatervergütungsverordnung )

Für die Prüfung eines Steuerbescheids erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.