Autor: Papenmeier |
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind zum Massenphänomen geworden. Als Rechtsanwalt werden Sie mit dem Thema vor allem in zwei Konstellationen in Berührung kommen. Zum einen gibt es Mandanten, die Sie aufsuchen, damit Sie ihre Vorsorgeregelungen gestalten. Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte von Ihnen auch bei jeder Testamentsgestaltung angesprochen werden. Zum anderen passiert es regelmäßig, dass ein Vorsorgebevollmächtigter oder Kontobevollmächtigter Beträge vom Konto des Erblassers abhebt, die die Erben gerne zurückhaben möchten.
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