Auf Beschwerde der Beteiligten zu 10, 12, 13, 16, 18 und 20 wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 15.2.2018 aufgehoben.
2.Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 21.9.2017 wird zurückgewiesen.
3.Die Akten werden dem Amtsgericht München - Nachlassgericht - für die weitere Durchführung des Nachlassverfahrens betreffend den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 10, 12, 13, 16, 18 und 20 zurückgegeben.
I.
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