I. Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) sind die Erben des am 20. Dezember 1974 verstorbenen Fabrikanten ... (Erblasser). Diesem hatte seine am 1. Juni 1891 geborene Mutter mit notariell beurkundetem Vertrag vom 17. Februar 1967 einen Geschäftsanteil von 600000 DM an der X Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geschenkt, wobei sie sich den lebenslänglichen Nießbrauch an dem Geschäftsanteil vorbehalten hatte. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) betrug der gemeine Wert des Geschäftsanteils 1.398.000 DM.
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