BFH vom 19.06.1980
II R 41/76
Normen:
BewG (1965) § 16 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 131, 80
BStBl II 1980, 631

BFH - 19.06.1980 (II R 41/76) - DRsp Nr. 1997/14611

BFH, vom 19.06.1980 - Aktenzeichen II R 41/76

DRsp Nr. 1997/14611

»1. Im Falle der Schenkung eines Geschäftsanteils an einer GmbH unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist bei der schenkungsteuerlichen Bewertung des Erwerbs § 16 Abs. 1 BewG 1965 nicht im Hinblick darauf unanwendbar, daß diese Bewertung einen Schuldabzug beim Duldungsverpflichteten zum Gegenstand hat. 2. Unanwendbarkeit ergibt sich ebenfalls nicht daraus, daß die GmbH eine sog. Familiengesellschaft darstellt und daß der Beschenkte deren Geschäftsführer ist.«

Normenkette:

BewG (1965) § 16 Abs. 1 ;

I. Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) sind die Erben des am 20. Dezember 1974 verstorbenen Fabrikanten ... (Erblasser). Diesem hatte seine am 1. Juni 1891 geborene Mutter mit notariell beurkundetem Vertrag vom 17. Februar 1967 einen Geschäftsanteil von 600000 DM an der X Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geschenkt, wobei sie sich den lebenslänglichen Nießbrauch an dem Geschäftsanteil vorbehalten hatte. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) betrug der gemeine Wert des Geschäftsanteils 1.398.000 DM.