Autor: Kampa |
Die Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist eine der häufigsten Mandatssituationen im Erbrecht. Für die "Enterbten" stellt der Pflichtteilsanspruch die einzige Möglichkeit dar, am Vermögen ihrer Familie teilzuhaben, für die Erben eine unverständliche Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers. Die durch das Pflichtteilsrecht bewirkten Beschränkungen der Testierfreiheit genügen jedoch den verfassungsrechtlichen Vorgaben. So hat das Bundesverfassungsgericht 2005 entschieden, dass "die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass … als tragendes Strukturprinzip des geltenden Pflichtteilsrechts durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt ist" (BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, BVerfGE 112, 332).
Anders als die Gesamtrechtsnachfolge des Erben richtet sich der Pflichtteilsanspruch als ausschließlich schuldrechtlicher Anspruch auf die Zahlung von Geld. Der Pflichtteilsberechtigte erhält diesen Geldanspruch allerdings nicht automatisch, er muss ihn vielmehr gegenüber den Erben geltend machen. Zur Durchsetzung dieses Anspruchs ist das enterbte Familienmitglied mit gesetzlichen Auskunftsansprüchen ausgestattet.
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