1. Überblick

Autor: Mangold

In der anwaltlichen Beratung nach einem Erbfall kommt der Auslegung und der Anfechtung letztwilliger Verfügungen eine besondere Bedeutung zu.

Zum einen werden hier die Weichen im Hinblick darauf gestellt, welche Beteiligten in welchem Umfang und mit welchen Beschränkungen bzw. Beschwerungen am Nachlass teilhaben werden. Zum anderen handelt es sich um eine schwer zu fassende erbrechtliche Materie, die durch eine umfangreiche Rechtsprechung und eine Vielzahl von quer über das 5. Buch des BGB verstreuten Auslegungsregeln bzw. allgemeinen und erbrechtlichen Anfechtungstatbeständen geprägt wird.

Daher sind die Haftungsrisiken, die hier für den anwaltlichen Berater lauern, extrem hoch.

Andererseits haben Sie gerade in dieser Situation die Möglichkeit, Ihrem Mandanten zu einer positiven erbrechtlichen Position zu verhelfen, die ihm im Laufe der weiteren Nachlassabwicklung zugutekommen wird.

Häufig geht es für den Mandanten sogar um alles oder nichts.

Praxistipp

Auslegungs- und Anfechtungsgrundsätze

Bei der Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen sind immer die folgenden Grundsätze zu beachten:

Die letztwillige Verfügung muss interpretations- und auslegungsbedürftig sein.

Allein der Erblasserwille ist maßgebend.

Bei erbvertraglichen oder gemeinschaftlichen Verfügungen von Todes wegen ist zudem der Empfängerhorizont des Vertragspartners bzw. des Ehegatten von Bedeutung.