2. Besonderheiten beim Erbrechtsmandat

Autor: Mangold

"Das volle Leben"

Erbrecht ist umfassend. Im Erbrecht geht es um Liebe, Zuneigung, Hass, Rache, Gier, Beachtung, Bewahrung, Ehre, Minderwertigkeit, Mildtätigkeit, Ausgleich, Einfluss und Macht. Es wird testiert, verhandelt und prozessiert. Es wird geliebt, getrauert, geweint, gelacht, gestritten, gelogen, unterschlagen, verletzt und gar gemordet.

Erbrecht ist das volle Leben. Innerfamiliäre psychologische Konflikte werden über Generationen hinweg ausgetragen. Das Erbrecht spielt in der Literatur, in Zeitungen, im Fernsehen und den Unterhaltungen der Menschen eine polarisierende und emotionale Rolle; das war schon immer so. Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuung, Patientenverfügung und Erbschaftsteuer sind heute in aller Munde.

Selbstverständlich treffen diese schlagwortartigen Verallgemeinerungen und Zuspitzungen nicht stets auf sämtliche Erbfälle, Erben oder Erblasser zu. Im Kern kann aber wohl jeder Rechtsanwalt, der schon häufiger mit erbrechtlichen Mandaten befasst war, viele der hier aufgezählten emotionalen Besonderheiten bestätigen.

Wichtig: Empathie und Ziele des Mandanten