3.1 Vorbemerkung

Autor: Klose

Erbrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht bergen häufig ein erhebliches Kosten- und Rechtsmittelrisiko, da anders als bei den gängigen Zahlungsprozessen der Streitwert in Erbsachen zunächst nicht bezifferbar ist. Dies ist häufig der Fall, wenn die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung, die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, ein teilentgeltliches Geschäft, der Umfang sowie Wert des Nachlasses oder dessen Auseinandersetzung in Rede stehen. Aber auch bei einer Auskunftsklage oder Stufenklage lässt sich der Streitwert bei Klageerhebung nur selten korrekt errechnen.