Autor: Klose |
Die Bedeutung der Stufenklage (§ 254 ZPO) liegt vor allem im Pflichtteilsrecht. Sie ist für den Pflichtteilsberechtigten häufig das einzige Mittel, um sich ein Bild über Umfang sowie Wert des Nachlasses zu machen und dann seinen Anspruch zu berechnen. Sie spielt darüber hinaus bei Ansprüchen des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer oder Bevollmächtigen und bei der Rechnungslegung durch Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter sowie die anschließende Herausgabe von Nachlassgegenständen eine Rolle.
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